Wir sind insbesondere in folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:
- Patent- und Gebrauchsmusterrecht:
- Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Sie verleihen ihrem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Schutzrechtsinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung.
- Markenrecht:
- Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Es können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale als Marke geschützt werden.
- Designrecht:
- Ein Design schützt die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses. Geschützt werden kann die Gestaltung einer Fläche oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes.
- Wettbewerbsrecht:
- Das Wettbewerbsrecht stellt Regeln für das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb auf. Die wichtigsten Regeln finden sich im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG). Das UWG wird ergänzt durch zahlreiche Spezialgesetze.
- Urheberrecht:
- Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk. Anders als die gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchmuster, Marken und Geschmacksmuster) ist das Urheberrecht nicht auf den gewerblichen Bereich beschränkt.