Eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Gebühren für Patentanwälte gibt es nicht. Üblicherweise wird auf Zeithonorarbasis abgerechnet.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Anwalt und Mandant können hiervon abweichende Vergütungsmodelle, beispielsweise die Vergütung auf Zeithonorarbasis, vereinbaren. In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Gebühr jedoch nicht unterschritten werden.
Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits. Sie setzen sich aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zusammen.
Die amtlichen Gebühren für Verfahren vor den Patent- und Markenämtern (Anmeldung von Schutzrechten, Widerspruchsverfahren, etc.) richten sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Ämter.